Dienstag, 20. Oktober 2009

Scheibenreiniger

Erweiterungsmodul für magnetische Scheibenreiniger
Die Erfindung betrifft ein Modul zur funktionellen Erweiterung einer dem derzeitigen Stand der Technik entsprechenden magnetischen Reinigungsvorrichtung für sich einseitig untergetaucht befindende, glatte Scheiben an Glaskörpern wie beispielsweise Aquarien.
Gemäß dem derzeitigen Stand der Technik ( Figur 2 ) werden oben genannte Oberflächen mittels eines äußeren Magnetelementes 11 welches mit einer weichen Auflagefläche 10, sowie eines inneren Magnetelementes 7 mit aufgerauter Reinigungsfläche 8, welches sich im untergetauchten Zustand befindet, gereinigt.
Beide Magnetelemente werden durch Magnetkräfte aneinandergezogen während die zu reinigende Scheibe 9 sich zwischen Auflagefläche 10 beziehungsweise Reinigungsfläche 8 befindet.
Die zur Reinigung notwendige Bewegung wird am äußeren Magnetelement 11 ausgeführt, während durch die wirkende Anzugskraft beider Elemente das sich untergetaucht befindende innere 7 dem äußeren 11 in gleicher Bahn folgt.
Diese dem derzeitigen Stand der Technik entsprechende Methode der Reinigung von einseitig untergetauchten glatten Glasoberflächen besitzt die im folgenden aufgeführten Nachteile:
Insbesondere bei der Anwendung des Magnetreinigers in Aquarien besteht die Möglichkeit des Eindringens von Fremdkörpern, beispielsweise kleiner Sandkörner oder Kalkstücken, welche als Bodenbedeckung in diesen zum Einsatz kommen, zwischen die aufgeraute Reinigungsfläche 8 des inneren Magnetelementes 7 und der zu reinigenden Glasoberfläche 9 die dadurch bei der folgenden Reinigungsbewegung beschädigt wird.
Des weiteren siedeln sich insbesondere in Seewasseraquarien beim ständigen Verbleib des Reinigers im Wasser zwischen Reinigungsfläche 8 und Scheibe 9 winzige Kalkbildende Organismen, wie zum Beispiel Schnecken oder Röhrenwürmer an, welche beim reinigen ebenfalls die zu reinigende Oberfläche 9 beschädigen können.
Nicht zuletzt werden starke Verschmutzungen, insbesondere kalkeinlagernde Algen, durch die lediglich aufgeraute Reinigungsfläche 8 des inneren Magnetelementes 7, nur unzureichend entfernt.
Aufgabe des erfindungsgemäßen Moduls ( Figuren 1, 3 und 4) ist es, sämtliche Nachteile der dem derzeitigen Stand der Technik entsprechenden magnetischen Reinigungsvorrichtung ( Figur 2 ) zu minimieren, beziehungsweise auszuschließen.
Diese Aufgabe wird durch die in den Ansprüchen 1 bis 10 beschriebene Erfindung gelöst und wird anhand der Figuren 1 bis 4 näher erläutert.

Es zeigen dabei :
Figur 1 : Schematische Schnittdarstellung des erfindungsgemäßen Moduls ohne eingefügtes inneres Magnetelement 7 im entspannten Zustand.
Figur 2 : Schematische Darstellung eines dem derzeitigen Stand der Technik entsprechenden zweiteiligen magnetischen Reinigungselement, angebracht an der zu reinigenden Oberfläche 9 in der Ansicht von oben.
Figur 3 : Schematische Schnittdarstellung des erfindungsgemäßen Moduls ( Figur 1 ) mit eingefügtem innerem Magnetelement 7 im entspannten Zustand in der Ansicht von oben.
Figur 4 : Schematische Schnittdarstellung des erfindungsgemäßen Moduls ( Figur 1 ) mit eingefügtem innerem Magnetelement 7 sowie äußerem Magnetelement 11, angebracht an der zu reinigenden Oberfläche 9 gespannt in Arbeitsstellung in der Ansicht von oben.

Das erfindungsgemäße Modul ( Figuren 1, 3 und 4 ) besteht im wesentlichen aus zwei Teilen, einem äußeren Gehäuse 2 sowie einem inneren Gehäuse 1 welches sich auf einer oder mehreren Führungen ( 3 und 6 ), gelagert beweglich, vorzugsweise in einer Richtung ( 16 ) verschiebbar, in dessen innerem befindet und durch ein oder mehrere Federelemente 5 welche fest mit jeweils mindestens einem Gehäuse verbunden sind, fixiert wird. Alternativ können sämtliche dem derzeitigen Stand der Technik bekannten geometrischen Formen im Zusammenhang mit dem jeweiligen passenden negativen Abbild der Führung zwischen zwei Objekten, unter Wahrung der erfindungsgemäßen Funktion des Moduls, zum Einsatz kommen.

Nachfolgend wird am Beispiel der Aufbau sowie die Funktionsweise des erfindungsgemäßen Moduls ( Figuren 1, 3 und 4 ) erläutert.

Aufbau des inneren Gehäuses 1 :

Das innere Gehäuse besteht aus zumindest vier Seitenwänden welche Senkrecht fest mit einer Bodenplatte verbunden sind sodass sich die Form einer vorzugsweise rechteckigen flachen Schale ergibt, in welche ein dem derzeitigen Stand der Technik entsprechendes einseitig aufgerautes Magnetelement 7, eingebracht wird und mittels einer Verbindungsart, zum Beispiel schrauben oder kleben, befestigt wird.
Die raue Seite 8 des eingefügten inneren Magnetelementes 7 befindet sich an der offenen Seite der Schale und ragt in einem zweckdienlichen Überstand 15 über deren Seitenwände.
Auf den Außenseiten der Seitenwände befinden ein oder mehrere, vorzugsweise lösbare, Führungen 3.
Dies dient vorrangig zur Montage beziehungsweise Demontage beider Gehäuse was zum Wechseln eventuell beschädigter Teile des Moduls insgesamt notwendig ist.

Aufbau des äußeren Gehäuses 2 :
Das äußere Gehäuse 2 besteht ebenfalls aus vier Seitenwänden welche Senkrecht fest mit einer Bodenplatte verbunden wurden sodass sich daraus eine zum inneren Gehäuse 1 identische, vorzugsweise rechteckige flache Schalenform ergibt, deren innere Abmessungen größer als die Außenabmaße des inneren Gehäuses 1 sind und dieses mit leichtem Spiel 13 in sich aufnehmen kann.
Die Seitenwände sind am offenen Ende im unteren Bereich vorzugsweise in einem spitzen Winkel zu einer scharfen Kontur ausgebildet wodurch sich eine umlaufende Schabekante 14 ergibt.
An den Seitenwänden befinden sich senkrecht zur Bodenfläche Führungen 6, welche der Führung des inneren Gehäuses 1 im äußeren Gehäuse 2 dienen, deren Anzahl, Aussehen sowie Abmessungen durch die Menge der Führungen 3 und deren Maße am inneren Gehäuse 1 bestimmt wird. Jeder Führung 6 ist jeweils mindestens ein Federelement 5 zugeordnet.

Funktion des erfindungsgemäßen Moduls ( Figuren 1, 3 und 4 ) :
Das innere Gehäuse 1 befindet sich, mittels Führung 6 am äußeren Gehäuse 2 und der dazu passenden Führung 3 am inneren Gehäuse 1 mit leichtem Spiel 13 geführt, locker im äußeren Gehäuse 2.
Die Führung 3 am inneren Gehäuse 1 werden im Ruhezustand des Moduls ( Figur 3 ) durch die Federelemente 5 , welche fest mit jeweils mindestens einem Gehäuse ( 1 oder 2 ) verbunden sind, in eine zur Bodenfläche zeigende Endlage der Führung 6 am äußeren Gehäuse 2 gebracht, wodurch die raue Seite 8 des angebrachten inneren Magnetelementes 7 in dieser Stellung zur Umlaufenden Schabekante 14 des äußeren Gehäuses 2 ein Versatz 12 nach innen in Richtung Bodenplatte, entgegengesetzt der zu reinigenden Oberfläche 9, dessen erhält.
Nachfolgend wird das erfindungsgemäße Modul ( Figuren 1, 3 und 4 ) an eine, vorzugsweise an die innere untergetauchte glatte Oberfläche 9 welche gereinigt werden soll, sowie das dem derzeitigen Stand der Technik entsprechende äußere Magnetelement 11 an der gegenüberliegenden Seite der Glasfläche 9, angelegt ( Figur 4 ).
Durch die Einwirkung der Magnetkraft zieht sich das innere Gehäuse 1 mit dem darin angebrachten Magnetelement 7 innerhalb seiner Führung ( 3 und 6 ) zur Scheibe während die umlaufende scharfe Kante 14 des äußeren Gehäuses 2 bedingt durch den im Ruhezustand bereitgestellten Versatz 12 mittels der Federelemente 5 unter Spannung steht und sich somit ein in sich geschlossenes abgedichtetes Reinigungssystem ergibt ( Figur 4 ).
Die Federelemente 5 weisen Eigenschaften auf welche die Haltekraft beider Magnetelemente ( 7 und 11 ) zueinander nicht beeinträchtigen.
Um eine erfindungsgemäße Dichtheit des Moduls zu erreichen sind im montierten Zustand sämtliche eventuellen Öffnungen mit einer zweckdienlichen Kappe 4 ausgestattet.
Die Vorteile des erfindungsgemäßen Moduls ( Figuren 1, 3 und 4 ) bestehen hauptsächlich darin, dass die aufgeraute Reinigungsfläche 8 des inneren Magnetelementes 7 innerhalb eines in sich komplett geschlossenen Bereichs, bedingt durch das äußere unter Spannung stehende Gehäuse 2 mit umlaufender Schabekante 14, arbeitet.
Das eindringen von Fremdkörpern, sowie die daraus resultierende Beschädigung der zu reinigenden Glasoberfläche 9, wird somit selbst unter erschwerten Bedingungen sicher vermieden.
Durch die umlaufende Schabekante 14 am äußeren Gehäuse 2, welche durch Federelemente 5 beim Reinigungsvorgang fest an der zu reinigenden Oberfläche 9 anliegt, werden selbst hartnäckige kalkeinlagernde Algen beseitigt.
Alle Teile der Erfindung (Figuren 1, 3 und 4) bestehen vorzugsweise aus physiologisch unbedenklichen Kunststoffen, wobei das äußere Gehäuse 2 mit Schabekante 14 eine erhöhte Festigkeit aufweist um die Standzeit dieser zu erhöhen.
Durch diesen Vorzug lassen sich ebenfalls extrem empfindliche Acrylglasscheiben sicher reinigen.
Alternativ können, soweit der erfindungsgemäßen Funktion dienlich, auch andere Werkstoffe eingesetzt werden.

Bezugszeichenliste:

1 inneres Gehäuse
2 äußeres Gehäuse
3 Führung am inneren Gehäuse
4 Kappe
5 Federelement
6 Führung am äußeren Gehäuse
7 inneres Magnetelement
8 aufgeraute Reinigungsfläche
9 Glasoberfläche
10 Auflagefläche
11 äußeres Magnetelement
12 Versatz
13 Spiel
14 Umlaufende Schabekante
15 Überstand
16 Verschieberichtung

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